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2023 – ein Jahr des politischen Übergangs

1. Januar 2023 – 2023 beginnt im Kanton Zug die neue Legislatur mit einem neugewählten Kantonsrat sowie frischen Kräften in den Exekutiven. Zudem wird im Herbst das nationale Parlament neu konstituiert. Dabei gilt es, unserer politischen Kultur Sorge zu tragen. Gefragt sind Lösungen und nicht die Bewirtschaftung von Problemen. Die Mitte stellt sich dieser Verantwortung und leistet mit geeigneten Persönlichkeiten ihren Beitrag für eine erfolgreiche Zukunft unseres Kantons und der Schweiz.

Die Mitte wünscht allen Zugerinnen und Zuger «äs guäts Nüüs».

Es ist keine einfache Aufgabe, in dieser sich schnell verändernden Zeit einen Jahresausblick zu schreiben. Wer hatte 2019 tatsächlich geahnt, dass uns eine weltweite Pandemie heimsuchen wird? Die Politik ist bemüht, langfristig zu denken und die richtigen Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen, obwohl sie oft auf kurzfristige Veränderungen reagieren muss. Die Weichen werden in der Politik allerdings langfristig gestellt. 2023 beginnt im Kanton Zug die neue Legislatur im Kantonsrat, dem Zuger Stadtrat sowie in den gemeindlichen und kantonalen Exekutiven. Zudem wird im Herbst das nationale Parlament neu konstituiert. Das kommende Jahr wird also eine Zeit des politischen Übergangs. Dabei gilt es, unserer politischen Kultur Sorge zu tragen. Das Volk erwartet von der Politik Lösungen und nicht Problembewirtschaftung. Die Mitte stellt sich dieser Verantwortung und leistet mit geeigneten Persönlichkeiten ihren Beitrag für eine erfolgreiche Zukunft unseres Kantons und der Schweiz.

Umfahrung Unterägeri und Stadttunnel Zug
2023 stehen wir bei grossen Infrastrukturprojekten vor Weichenstellungen. Die wichtigsten Geschäfte sind dabei die Richtplanfestsetzung und der damit einhergehende Rahmenkredit in der Höhe von 990 Millionen Franken für die Umfahrung Unterägeri sowie den Stadttunnel Zug. Die Mitte unterstützt diese Projekte, wenn es für die Zuger Bevölkerung die zu erwartenden Vorteile bringt.

Achte Steuergesetzrevision
Auch dieses Jahr stehen finanzpolitische Geschäfte ganz oben auf der Agenda. Der Zuger Kantonsrat nimmt sich dem achten Revisionspaket des Steuergesetzes an. Die vorgelegte Teilrevision sieht neben der Entlastung der Gemeinden von den NFA-Zahlungen auch eine Entlastung der Familien beim Drittbetreuungs- und Eigenbetreuungsabzug vor. Neben einer Senkung des Einkommenssteuertarifs um 5 % soll auch die Vermögenssteuer über alle Tarifstufen um 20 % gesenkt werden. Der Kanton Zug würde damit nicht nur bei der Einkommenssteuer, sondern auch bei der Vermögenssteuer im Vergleich unter den Kantonen zuvorderst mitmischen und einen Paradigmenwechsel in seiner bisherigen Steuerpolitik vollziehen. Die Mitte setzt sich für einen gesunden Steuerwettbewerb ein, der sich in erster Linie an den Interessen und Anliegen des familiären Mittelstands ausrichtet.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Weiter werden wir uns für eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen. Wir verschliessen nicht die Augen vor der gesellschaftlichen Entwicklung. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie optimal zu gewährleisten, muss für die Eltern Planungssicherheit geschaffen werden. Über 80 Prozent der Frauen sind in irgendeiner Form erwerbstätig. Es gab noch nie so viele Alleinerziehende und Ein-Personen-Haushalte. Das sind die Fakten und diesen gilt es Rechnung zu tragen. Die familienergänzende Kinderbetreuung galt lange als Minderheitenmodell. Doch aus dieser Minderheit wurde mittlerweile eine Mehrheit. Dies führt bei den Gemeinden gezwungenermassen dazu, ihre heutigen Tagesstrukturen und Betreuungsangebote auszubauen. Sollen wir in Zukunft ein Doppelsystem unterhalten, einerseits die Schule und andererseits die schulergänzende Betreuung? Schon nur aus ökonomischer Sicht ist eine solche Doppelspurigkeit nicht sinnvoll. Deshalb fordert die Mitte bedarfsgerechte, modulare Tagesschulen, damit alles aus einer Hand angeboten wird.

Initiativen für faire Renten und Steuern
Ehepaare werden heute in der AHV und bei der Steuer diskriminiert. Unverheiratete Paare mit zwei getrennten AHV-Renten erhalten eine höhere AHV-Rente als Ehepaare. Selbst dann, wenn beide Ehepartner immer voll in die AHV eingezahlt haben. Bei der Steuerberechnung wird das Einkommen von Ehepaaren zusammengerechnet und diese bezahlen dadurch mehr Bundessteuern. Um diese Diskriminierungen zu beenden, hat die Mitte zwei Initiativen lanciert. Einerseits für faire Renten, um die diskriminierende Begrenzung der AHV-Renten für Ehepaare aufzuheben. Andererseits für faire Steuern, bei der die Steuerverwaltung zwei Berechnungen für verheiratete Paare erstellt. Eine gemeinsame Berechnung der Besteuerung des Ehepaars und neu eine alternative Berechnung, die der Besteuerung von unverheirateten Paaren entspricht. Bezahlen muss das verheiratete Paar nur den tieferen Steuerbetrag.

Wir sind die politische Kraft der bürgerlichen Mitte, für die soziale Verantwortung kein leeres Versprechen ist. Unser Ziel: Den Kanton Zug zusammenhalten und vorwärtsbringen – mit Freiheit, Solidarität und Verantwortung. Sollten auch Sie Anliegen zur Gestaltung der Zukunft des Kantons Zug haben, nehmen wir diese gerne auf. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam sind wir erfolgreich.

Fabio Iten, Fraktionschef und Kantonsrat Die Mitte Kanton Zug

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