Zum kantonalen Übertrittsverfahren I
21. Dezember 2023 – Gegendarstellung zur Ansicht von Kantons- und Bildungsrätin Eva Maurenbrecher in der Zuger Zeitung vom 2.12.2023
Im Jahr 2021 lag die gymnasiale Maturitätsquote gemäss Bundesamt für Statistik schweizweit bei 22,6 Prozent – im Kanton Zug bei 25,6 Prozent. Damit liegt er auf Platz 6: Hinter den Kantonen Genf (33,6 %), Tessin (33,2 %), Waadt (32,5 %), Basel-Stadt (30,5 %) und Neuenburg (26,7 %). Dies ist aufgrund der sozio-ökonomischen Zusammensetzung beziehungsweise bildungsnahen Zuger Bevölkerung nicht erstaunlich, sondern nachvollziehbar.
Maturitätsquote ist jedoch nicht gleich Zuweisungsquote. Die Zuweisungsquote ans Langzeitgymnasium lag 2021 tatsächlich bei 26,2 Prozent, sank aber dieses Jahr bereits wieder auf 24,9 Prozent und entspricht damit genau dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Das heutige Übertrittsverfahren, bestehend aus einer Beurteilung durch die Lehrperson sowie den Erfahrungsnoten aus dem 2. Semester der 5. Klasse und dem 1. Semester der 6. Klasse, hat sich bewährt. Die Drop-out-Quote wegen «Nicht-Erreichens» der Promotion, d.h. die Zahl der Abgänge innerhalb von zwei Jahren nach dem Übertritt von der Primarschule ins Langzeitgymnasium, liegt bei 1 Prozent! Auch die Bildungsfachleute der Kantonsschulen sind sich über ihre Lernenden einig: Es sind die richtigen Jugendlichen an ihrer Institution – nämlich diejenigen, welche die vorausgesetzten Kompetenzen mitbringen.
Lehrpersonen der Mittelstufe 2 sind bereits heute im Verfahren gestärkt: Sind die Erziehungsberechtigten anderer Meinung als die Lehrperson, kommt es zu einer «fehlenden Einigung». Die Schülerinnen und Schüler absolvieren dann einen Abklärungstest. In diesem Jahr hat keiner der 18 Schülerinnen und Schüler die Anforderungen des Tests erfüllen können. Auch hier zeigt sich: Die Zuweisungsentscheide der Zuger Lehrpersonen sind richtig.
Erfahrungen aus anderen Kantonen (Zürich, Graubünden etc.) zeigen, dass mit Übertrittsprüfungen lediglich ein Nachhilfe-Markt geschaffen wird, der überhaupt nichts zur Chancengleichheit beiträgt. Mit einem «teaching to the test» wird ein Lernen praktiziert, welches nicht nachhaltig ist.
Fazit: Übertrittsprüfungen sind lediglich ein unnötiger Stresstest für das gesamte Schulsystem (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern). Der heutige, bestehende «Zuger Weg» ans Gymnasium ist der richtige. Unsere Lehrpersonen schätzen die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler nachweislich richtig und auch am besten ein. Es braucht keine Korrektur durch den Bildungsrat!
Andreas Koltszynski, Schulpräsident und ehemaliger Oberstufenlehrer, Die Mitte, Unterägeri